Kurven
freie Strecke
Autobahnen
StVO
Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle haben
Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei
eng zusammenzuarbeiten, um zu ermitteln, wo sich die
Unfälle häufen, worauf diese zurückzuführen sind, und
welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um
unfallbegünstigende Besonderheiten zu beseitigen. Hierzu
sind Unfallkommissionen einzurichten, deren Organisation,
Zuständigkeiten und Aufgaben Ländererlasse regeln. Für die
örtliche Untersuchung von Verkehrsunfällen an
Bahnübergängen gelten dabei wegen ihrer Besonderheiten
ergänzende Bestimmungen.
Kontakt:
Joachim Zwirner
www.Verkehrssicherheit@Joachimzwirner.de